SiTek Wimmer
Brandschutztüren

Befähigte Person für Brandschutztüren und -tore sowie Fachkraft für Feststellanlagen

Sicherheit, die Leben rettet

Brandschutztüren-Wartung nach DIN & Gesetz | Fachbetrieb Wimmer

Wartung und Instandhaltung von Brandschutztüren und -toren


Brandschutztüren und -tore sind unverzichtbare Bestandteile des baulichen Brandschutzes. Ihre Funktion ist es, die Ausbreitung von Feuer und Rauch im Ernstfall zu verhindern. Doch nur eine einwandfrei funktionierende Tür bietet diese lebensrettende Sicherheit.

Als Befähigte Person für Brandschutztüren und -tore sowie als Fachkraft für Feststellanlagen sind wir Ihr kompetenter Partner für die rechtssichere Prüfung, Wartung und Instandhaltung Ihrer Anlagen.


Warum die regelmäßige Wartung so entscheidend ist


Die Betriebssicherheit von Brandschutztüren ist nicht nur eine Frage der Verantwortung, sondern eine gesetzliche Pflicht (geregelt in der ASR A1.7 sowie den Vorgaben der Bauaufsicht und der Hersteller).


Ihre Pflicht:


  • Regelmäßige Prüfung: Brandschutztüren müssen mindestens einmal jährlich von einer Befähigten Person geprüft werden.


  • Wartung: Funktionstüchtigkeit und der Verschleiß der Komponenten müssen regelmäßig durch eine Fachkraft sichergestellt werden.


Die Risiken bei mangelhafter Wartung:


  • Verlust des Versicherungsschutzes: Im Schadensfall kann die Versicherung die Leistung verweigern, wenn keine lückenlose Dokumentation der Wartung vorliegt.


  • Gefährdung von Personen: Eine defekte Brandschutztür kann Feuer und Rauch ungehindert passieren lassen.


  • Bußgelder: Die Nichteinhaltung baurechtlicher Brandschutzvorschriften kann zu empfindlichen Strafen führen.


Unser Leistungsspektrum: Prüfung, Wartung und Reparatur


Wir stellen sicher, dass Ihre Anlagen im Ernstfall zuverlässig funktionieren – von der einfachen Tür bis zum komplexen Torsystem.


1. Prüfung und Wartung von Brandschutztüren und -toren


Wir prüfen und warten alle relevanten Komponenten entsprechend den Herstellerangaben und den geltenden Normen (z.B. DIN 4102, DIN EN 1634):


  • Selbstschließung: Funktion der Obertürschließer oder Federbänder.


  • Dichtigkeit: Unversehrtheit von Dichtungen und Zargen.


  • Beschläge: Zustand von Drückergarnituren, Schlössern und Bändern.


  • Freihaltung: Korrekter Spalt und Freiraum, damit die Tür ungehindert schließen kann.


  • Reparatur: Austausch von defekten Komponenten gegen Originalteile oder gleichwertige Alternativen.


2. Prüfung und Instandhaltung von Feststellanlagen (FSA)


Feststellanlagen ermöglichen das Offenhalten von Brandschutztüren und -toren im Normalbetrieb (z.B. zur Materialbeförderung). Im Alarmfall müssen sie jedoch sofort und zuverlässig freigeben und das Schließen gewährleisten.


  • Monatliche Kontrolle: Wir unterstützen Sie bei der Überwachung des korrekten Zustands, die durch den Betreiber monatlich durchzuführen ist.


  • Jährliche Prüfung: Wir führen die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Funktionsprüfung und Wartung der gesamten Anlage durch.


  • Komponentenprüfung: Überprüfung aller Teile (Rauchmelder, Auslöseeinrichtungen, Feststellelemente, Energieversorgung) nach den Vorgaben der Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).


  • Führung des Prüfbuches: Wir sorgen für die lückenlose und rechtssichere Dokumentation aller Prüf- und Wartungsvorgänge.


Unsere Qualifikationen – Ihre Sicherheit


Vertrauen Sie auf unsere Expertise und die Einhaltung höchster Standards:


  • Befähigte Person: Wir sind berechtigt, die jährliche sicherheitstechnische Prüfung von Brandschutztüren und -toren durchzuführen und festgestellte Mängel zu beheben.


  • Fachkraft für Feststellanlagen: Wir verfügen über das notwendige Fachwissen, um Montage, Instandhaltung und jährliche Abnahme von FSA nach den gültigen Normen und der bauaufsichtlichen Zulassung durchzuführen.


Lassen Sie uns gemeinsam für die Sicherheit in Ihrem Gebäude sorgen.

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Einbruchschutz München: Familiäre Beratung zur Nachrüstung & Sicherheitstechnik bei Sicherheitstechnik Wimmer.
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